Obligatorische Gaskontrolle

Nur dicht ist sicher: Darum schreibt der Gesetzgeber periodische Kontrollen von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen) vor. Der Kontrollrhythmus in der Schweiz beträgt drei Jahre, in der EU zwei Jahre. Weshalb wir empfehlen, die Kontrolle routinemässig alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Gaskontrolle
Gaskontrolle

Verhindern Sie Reisefrust: Sie müssen stets eine gültige Kontrollbescheinigung bzw. Vignette einer Gaskontrolle ausweisen können. Andernfalls darf ein Campingplatzbetreiber Sie nicht tolerieren. Auch der Transport auf einer Fähre bleibt Ihnen verwehrt.

Machen Sie den Test: Sie sind noch vor der Zeit? Ihre Flüssiggasanlage könnte trotzdem mangelhaft sein. Die untenstehende Checkliste hilft, mögliche Gefahrenquellen aufzudecken. Schon ein einziges «Nein» kann Ihre Sicherheit gefährden.

  • Meine Gasgeräte wurden von einer Fachperson installiert
  • Ich lasse die Installation periodisch, mindestens alle 3 Jahre, von einem geprüften Kontrolleur überprüfen (gültige Vignette und Kontrollbescheinigung vorhanden)
  • Gasflaschenanschlüsse und Druckregleranschlüsse passen aufeinander (Schweizer Druckregler und Schweizer Gasflasche) und sind dicht miteinander verschraubt
  • Der Gasschlauch ist nicht brüchig, rissig oder porös (Knicktest)
  • Die voraussichtliche Gebrauchsdauer des Schlauchherstellers ist eingehalten
  • Der Gasschlauch ist nicht länger als 1.5 m
  • Die angeschlossenen Gasflaschen stehen senkrecht
  • Die Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert
  • Alle Lüftungsschlitze ins Freie sind offen
  • Die Frischluftansaugöffnungen und die Abgasführung der Gasgeräte sind frei und geöffnet
  • Wenn ich mit Gas koche, ist für Frischluftzufuhr gesorgt (Dachluke oder Fenster geöffnet)
  • Ich befolge die Bedienungsanleitung (Rondelle oben auf der Gasflasche) für den Umgang mit Flüssiggas

Ist eine Kontrolle Ihrer Flüssiggasanlage angezeigt, muss diese von einem zugelassenen Gaskontrolleur durchgeführt werden. Unsere ausgebildeten Spezialisten nehmen die erforderlichen Arbeiten gerne für Sie vor. Die Aufwandsentschädigung beträgt pauschal CHF 149.00 (inkl. MWST), exklusiv allfällig zu ersetzende Teile.

Für Sie zuständig:

Melchior Hari
Melchior Hari
Melchior Hari
Serviceleiter VW PW, VW NF, SKODA

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