Nur dicht ist sicher: Darum schreibt der Gesetzgeber periodische Kontrollen von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen) vor. Der Kontrollrhythmus in der Schweiz beträgt drei Jahre, in der EU zwei Jahre. Weshalb wir empfehlen, die Kontrolle routinemässig alle zwei Jahre durchführen zu lassen.
Verhindern Sie Reisefrust: Sie müssen stets eine gültige Kontrollbescheinigung bzw. Vignette einer Gaskontrolle ausweisen können. Andernfalls darf ein Campingplatzbetreiber Sie nicht tolerieren. Auch der Transport auf einer Fähre bleibt Ihnen verwehrt.
Machen Sie den Test: Sie sind noch vor der Zeit? Ihre Flüssiggasanlage könnte trotzdem mangelhaft sein. Die untenstehende Checkliste hilft, mögliche Gefahrenquellen aufzudecken. Schon ein einziges «Nein» kann Ihre Sicherheit gefährden.
Ist eine Kontrolle Ihrer Flüssiggasanlage angezeigt, muss diese von einem zugelassenen Gaskontrolleur durchgeführt werden. Unsere ausgebildeten Spezialisten nehmen die erforderlichen Arbeiten gerne für Sie vor. Die Aufwandsentschädigung beträgt pauschal CHF 149.00 (inkl. MWST), exklusiv allfällig zu ersetzende Teile.
Für Sie zuständig: